Die Sportversicherung ab 01.01.2004 Obligatorischer Vertrag zugunsten Dritter zwischen dem Sportbund Rheinland e.V. und der ARAG, der Versicherungsschutz u .a. für die Verbände, Vereine und Mitglieder im Sportbund Rheinland e.V. gewährt.
A. Unfallversicherung Ein Sportunfall ist eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung aufgrund eines plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignisses.
1. Versicherte Personen • alle aktiven und passiven Mitglieder der Vereine, • alle Funktionäre, • Schieds-, Kampf- und Zielrichter, • alle Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, • Helfer bei versicherten Veranstaltungen (auch wenn sie Nichtmitglieder sind). • alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung.
2. Versicherte Tätigkeiten u. a. • Teilnahme an allen satzungsgemäßen Veranstaltungen und Unternehmungen des Sportbundes, der Fachverbände und Vereine; bei Veranstaltungen außerhalb des Sportbundes im In- und Ausland jedoch nur, wenn für die Teilnahme ein offizieller Auftrag des Sportbundes, Fachverbandes oder des Vereins vorlag; • sämtliche sportliche Aktivitäten auf Sportanlagen, die der Verein seinen Mitgliedern für die Sportausübung zur Verfügung stellt, und zwar während des üblichen Sportbetriebes des Vereins; • Versicherungsfälle, die Mitgliedern als Zuschauer an versicherten Veranstaltungen im Bereich des Sportbundes zustoßen. Bei Veranstaltungen außerhalb des Sportbundes besteht der Versicherungsschutz nur für Veranstaltungen, für die der eigene Verein offiziell eine Mannschaft, eine Riege oder Einzelsportler gemeldet hat. • Einzelunternehmungen sind bei bestimmten Sportarten (Reiten, Wassersport, Radsport, Luftsport) unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls mitversichert. • Der direkte Weg zu und von der versicherten Veranstaltung ist mitversichert.
3. Versicherungsleistungen Todesfall a) für Erwachsene vom vollendeten 18. Lebensjahr an € 10.000,-- für Ledige € 12.500,-- für Verheiratete ohne unterhaltsberechtigte Kinder € 15.500,-- für Verheiratete mit einem unterhaltsberechtigten Kind € 21.000,-- für Verheiratete mit zwei und mehr unterhaltsberechtigten Kindern. b) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, -- € 5.000 lnvaliditätsfall € 40.500, -- Grundsumme mit progressiver Steigerung ab einem Invaliditätsgrad von 25% bis zu max. € 130.000,-- Unfall-Zusatzleistungen Keine Leistung für Selbstbeteiligungen, Beitragsrückvergütungen, Rezeptgebühren. max. € 2.600,-- für Zahnschäden max. € 75,-- für Brillen, Sportbrillen, Kontaktlinsen und Hörgeräts. Service-Leistungen max. € 5.000 Krankenhaustagegeld € 10,-- ab dem 1. Tag, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 8 Tage dauert. Übergangsleistung € 770,-- jeweils nach 6 und weitere € 770,-- nach 9 Monaten. Nachhilfestunden für Schüler € 50,-- je Tag, höchstens € 1.000.
B. Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts Dritter. Versichert sind der Verband/Verein und die in der Unfallversicherung beschriebenen Personen. Der versicherte Veranstaltungs- und Tätigkeitenbereich entspricht der Unfallversicherung. Mitversichert sind u. a. • Gebäude und Sportanlagen • Bauherrenrisiko bis zur Bausumme von € 512.000,--. Bei höheren Bausummen kann die Differenz über das Versicherungsbüro nachversichert werden. • Haftungsfreistellung fremder Eigentümer (z.B. Städte und Gemeinden) • Verlust fremder Schlüssel bis € 4.000,-- bei 20% Selbstbeteiligung • Schäden an fremden Immobilien € 155.000,-- • eigene Tiere • eigene Wasserfahrzeuge mit oder ohne Motor • Gewässerschäden bis € 260.000,--, z.B. für Öltanks • Arbeitsmaschinen bis 20 km/h • Ansprüche von Mitgliedern gegen Übungsleiter, Aufsichtspersonen usw. aus Personen- und Sachschäden. Nicht versichert sind Ansprüche von Vereinsmitgliedern gegen Fachverbände und Vereine aus der Tierhaltung nach § 833 BGB.
Die Versicherungssumme beträgt € 2.600.000,-- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden.